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Dr. Sven Hufnagel
2. Juli 2022
2 Min. Lesezeit
GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG
Festhalten des Mobiltelefons mit dem Oberschenkel unterliegt dem Handy-Verbot (BayObLG)
Wer sein Mobiltelefon auf dem Oberschenkel liegend bedient, soll gegen das Handy-Verbot verstoßen. Wir meinen: Falsch - das ist kein Halten!
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